Bericht über das 19. Koordinatorenforum 2019

 

Die diesjährige Fortbildungsveranstaltung des BDK – BUNDESVERBAND DEUTSCHER BAUKOORDINATOREN fand am 22.03.2019 statt. Das Forum in München war in diesem Jahr in den Räumlichkeiten der Bay. Ingenieurekammer-Bau zu Gast und war dort bis auf den letzten Platz ausgebucht. Stefan Deschermeier, Präsident des BDK, begrüßte die Teilnehmer und einige Ehrengäste. Er gab einen Rückblick auf das letzte Forum mit dem Versprechen die Anregungen der Teilnehmer immer genau zu prüfen und in den kommenden Foren nach Möglichkeit umzusetzen.

Er berichtete kurz aus der Verbandsarbeit, über die Mitwirkung beim Bundeskoordinatorentag und dem Asbestdialog in Berlin. In diesem Jahr konnte der BDK wieder eine Baustellenführung organisieren. Am 10.05.2019 kann die sicher fachlich sehr interessante Baustelle U-Bahnhof Sendlinger Tor besichtigt werden. Das Thema BIM wird auch die Koordinatoren nach Baustellenverordnung betreffen. Derzeit arbeitet das Bundesarbeitsministerium an einem Muster für AIA – Auftraggeber- Informationsanforderungen, die Basis für die Erstellung eines BIM-Abwicklungsplans für die Baustelle sein sollen. Der Vorteil dieser Entwicklung wird voraussichtlich sein, dass die Tätigkeit des Koordinators bereits in der Planung Berücksichtigung findet.

 

Foto: S. Fischer, BDK

Als erster Referent informierte Dipl.-Ing. (FH) Stefan Deschermeier über Änderungen in Gesetzen und anderen Regelungen, die die Arbeit des Koordinators betreffen, insbesondere die Neufassung ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände, ASR A5.2 Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen, DGUV Regel 101-603 Branche Abbruch und Rückbau, TRBS 2111 Teil 1 Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen beim Verwenden von mobilen Arbeitsmitteln sowie die TRBS 2121 Gefährdungen von Beschäftigten durch Absturz.

Die BG-Bau hat auf Ihrer Webseite und in einer App einzelne „Bausteine“ (Sicherheitshinwiese in komprimierter Form) in der sog. „Gelben Mappe“ zusammengeführt. Unter www.bgbau.de sind die einzelnen Bausteine, Baustein-Ordner und Baustein-Merkhefte zu finden.

 

Der folgende Beitrag befasste sich mit Praxisbeispielen beim Abbruch von Bauteilen in Verbindung mit Gefahrstoffen.

Weil das Bauen im Bestand inzwischen erhebliche Bedeutung hat, klärte der Referent Robert Ostermeier nach einer Einführung in das Thema Gefahrstoffe über die Pflichten des Bauherren und des Planers bei Abbruch- und Rückbauarbeiten auf. Schon bei der Planung sind die in der Ausführungsphase geltenden Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu beachten. Hier berät in der Regel schon der Koordinator nach Baustellenverordnung. Bei öffentlichen Bauherren und Auftraggebern gilt die ATV DIN 18459 mit einer dargelegten Pflicht zur Bereitstellung von besonderen Informationen in der Leistungsbeschreibung. Ebenso können diese Hinweise auch von privaten Auftraggebern genutzt werden, um die notwendigen Informationen für die ausführenden Unternehmen zusammenzustellen. Der Planer hat dann die vom ausführenden Unternehmen bereitgestellten Unterlagen zu sichten und zu bewerten auch hinsichtlich der Arbeitsverfahren und der Einhaltung der Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Je nach Baustelle sind weitere besondere Genehmigungen einzuholen und ggf. Altlasten und Gebäudeschadstoffe zu ermitteln, ein Schadstoffkataster und ein Entsorgungskonzept zu erarbeiten. Gegebenenfalls ist ein Koordinator für Arbeiten in kontaminierten Bereichen zu bestellen und einzuweisen, sowie die pflichtgemäße Ausführung der Arbeiten zu überwachen und die Abbruchmaßnahme zu dokumentieren.

Der Koordinator nach Baustellenverordnung sollte sich bezüglich der Basics bei häufig vorkommenden Gefahrstoffen informieren und ggf. Hinweise an den Bauherren geben. Die Regelwerke TRGS 517 und 519 sind maßgebend für Asbest, TRGS 521 für alte Mineralwolle und TRGS 558 für Hochtemperaturwolle.

 

Im nächsten Teil des Vortrags wurden mit den Teilnehmern verschiedene Baustellensituationen „praktisch“ besprochen, in denen Gefahrstoffe und besondere Gefahrensituationen eine Rolle spielten. Es wurden gemeinsam die erforderlichen Maßnahmen und mögliche Vorgehensweisen diskutiert und erarbeitet, wie z.B. Einsetzung eines Sicherheitspostens bei Arbeiten in engen Räumen oder nach Vermutung eines möglichen Gefahrstoffes Klärung (Beprobung) vor Arbeitsbeginn, Freimessung mit anschließender Freigabe des Bearbeitungsbereiches.