Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB)
Zur Konkretisierung der Baustellenverordnung wurden vom Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) erlassen:
RAB 01 Gegenstand, Zustandekommen, Aufbau, Anwendung und Wirksamwerden der RAB
RAB 10 Begriffsbestimmungen (Konkretisierung von Begriffen der BaustellV)
RAB 25 Arbeiten in Druckluft (Konkretisierungen zur Druckluftverordnung)
RAB 30 Geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV)
RAB 31 Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan – SiGePlan
RAB 32 Unterlage für spätere Arbeiten (Konkretisierung zu § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV)
RAB 33 Allgemeine Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes bei Anwendung der Baustellenverordnung
Den ausführlichen Inhalt der RAB finden Sie hier: https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/RAB/RAB